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Satzung |
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Satzung des Museumsvereins Dorenburg e.V. Teil 2
§ 4
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder leisten Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§ 5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
§ 6
Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens jährlich einmal zusammen. Sie ist einzuberufen, wenn dies von
mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe begehrt wird.
§ 7
Aufgabe der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt
1. den Vorstand mit Ausnahme des Geschäftsführers
2. zwei Kassenprüfer.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
1. die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes
2. die Entlastung des Vorstandes
3. die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
4. eine Änderung der Satzung
5. die Auflösung des Vereins
6. sonstige wichtige Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes
gehören.
(3) Die Wahlen (Absatz 1) und die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 und 6 des Absatzes 2 bedürfen der einfachen
Mehrheit, ein Beschluss über die Änderung der Satzung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln, der
Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von vier Fünfteln der in der Mitgliederversammlung
anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
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