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Satzung des Museumsvereins Dorenburg e.V. Teil 3

§ 8 Verfahren bei der Mitgliederversammlung
(1) Der Vorstand lädt schriftlich zu der Mitgliederversammlung ein. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Eine vorläufige Tagesordnung ist beizufügen.
(2) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der(die) Vorsitzende. Er (Sie) wird durch seinen(ihre/n) Stellvertreter(in) vertreten. Sind beide verhindert, leitet das anwesende älteste Vorstandsmitglied die Mitgliederersammlung.
(3) Über jede Mitgliederversammlung fertigt der(die) Geschäftsführer(in) eine Niederschrift, die von ihm(ihr) und vom (von der) Vorsitzenden unterzeichnet wird. Die Niederschrift ist binnen Monatsfrist allen Vorstandsmitgliedern zuzusenden.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlußfähig.
(5) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Vertreter von juristischen Personen haben in der Mitgliederversammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
(6) Ein Mitglied darf nicht mehr als zwei weitere Mitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten. Eine Vertretung ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

§ 9 Vorstand
(1)Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem (der)
1. Vorsitzenden
2. stellvertretenden Vorsitzenden
3. Leiter(in) des Niederrheinischen Freilichtmuseums als Geschäftsführer
4. Schatzmeister(in) und drei Beisitzer(n/innen)
(2) Der(die) Vorsitzende und sein(ihr/e) Vertreter(in) vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Beide Vorstandsmitglieder sind für sich alleine vertretungsberechtigt
(3) Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Wahlzeit bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

§ 10 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt den Verein.
(2) Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich zur Zustänigkeit der Mitgliederversammlung gehören.
(3) Der Vorstand bereitet die Vorlagen für die Mitgliederversammlung vor und überwacht die Ausführung der Beschlüsse.
(4) Der Vorstand erstattet mindestens einmal jährlich den Mitgliedern Bericht über seine Tätigkeit.
(5) Der (Die) Geschäftsführer(in) erledigt die laufenden Vereinsgeschäfte und führt das Protokoll von Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung.
(6) Der(Die) Schatzmeister(in) erledigt das gesamte Rechnungs-, Beitrags- und Mahnwesen, führt die Einnahmen- und Ausgabenrechnung und fertigt den Jahresabschluß.

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Nestor - das passt
gut zu Nathan.

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Das neue Jahresprogramm des Niederrheinsichen Freilichtmuseums finden Sie unter www.freilichtmuseum-dorenburg.de

 
   

Zur Veranstaltung "Garten-Leben" und zum Romantischen Weihnachtsmarkt erhalten die Vereinsmitglieder (bei Vorlage des Mitgliedsausweises) freien Eintritt.


 
   


 
 
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